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AGB Training

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen von Norma Zvolsky  ( im folgenden „Veranstalter“ genannt). Bitte lesen Sie diese genau durch. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung

Der Inhalt der von dem Veranstalter  zu erbringenden Leistungen  ergibt sich aus den Leistungsbeschreibung der Ausschreibung und den Angaben in der vom Veranstalter ausgestellten Teilnahmebestätigung.. Der Veranstalter behält sich eine kurzfristige Änderung des Veranstaltungsinhalts oder -Orts  sowie eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorhersehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderungen oder Erkenntnisse vor und wird den/die  TeilnehmerIn  hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren. Der/die TeilnehmerIn erklärt hierzu sein/ihr  ausdrückliches Einverständnis. Im Falle einer Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag oder einer gravierenden, nicht zumutbaren Änderung des Veranstaltungsinhalts hat der Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Verschiebung bzw. Änderung, spätestens jedoch bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält in diesem Fall umgehend den evtl. bereits von ihm gezahlten Veranstaltungspreis zurückerstattet. Weitergehende Rechte des Teilnehmers wegen der Verschiebung bzw. Änderung bestehen nicht.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem Teilnehmer abhängt. Soweit die Leistungsbeschreibung die Vorbereitung auf eine eine Prüfung vorsieht, gewährleistet der Veranstalter insbesondere nicht, das der / die TeilnehmerIn die Prüfung besteht.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt per eMail, Fax oder Brief und wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung durch eine schriftliche Anmeldebestätigung per eMail, nur im Ausnahmefall auch auf dem Postweg, bestätigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur gesunde Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen, an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfpasses die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.

Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen, eine Rückerstattung der Seminargebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. In Ausnahmefällen können, nach Absprache und Zustimmung mit fit4dogs, Sonderreglungen verabredet werden. Diese Sonderreglungen hängen vom Seminarinhalt, vom Läufigkeitsstadium der Hündin und von der Zusammensetzung der Teilnehmergruppe ab.

 § 3 Bezahlung

Der Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung ist bei Anmeldung, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich der Veranstalter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.

§ 4 Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn

Der/die TeilnehmerIn kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter.
Der Veranstalter berechnet im Falle eines Rücktritts – außer im Falle des § 1 Satz 4 – ohne weiteren Nachweis eine pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz von 10% der Seminargebühren, wenn nicht folgende Regelungen der Stornierungkosten Gültigkeit haben..


Die Stornierungskosten für 1 & 2 tägige Seminare (Dummyarbeit) betragen bei einem Rücktritt des Teilnehmers

• ab dem 56 Tag bis zum 43 Tag vor dem ersten Seminartag 30% der Seminargebühren

• ab dem 42 Tag bis zum 29 Tag vor dem ersten Seminartag 50% der Seminargebühren

• ab dem 28 Tag vor dem ersten Seminartag erfolgt keine Rückerstattung mehr.
 

Die Stornierungskosten für Trainingsferien und jagdliche Seminare betragen bei einem Rücktritt des Teilnehmers

• ab dem 98 Tag bis zum 85 Tag vor dem ersten Seminartag 30% der Seminargebühren

• ab dem 84 Tag bis zum 57 Tag vor dem ersten Seminartag 50% der Seminargebühren

• ab dem 56 Tag vor dem ersten Seminartag erfolgt keine Rückerstattung mehr.
 

Die über den Veranstalter fit4dogs gebuchten Hotel- oder Ferienhauskosten werden nur erstattet, wenn die Stornierung vom Vermieter anerkannt wird.
Der/die Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n ErsatzteilnehmerIn stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der / die TeilnehmerIn und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des TeilnehmerIn aus wichtigem Grund widersprechen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:

  • Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die TeilnehmerIn vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere TeilnehmerInnen gefährdet werden.
  • Bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Rückerstattung des gesamten Veranstaltungspreises, wenn die in der Ausschreibung angebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  • Bei Ausfall des Veranstaltrungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren.
  • In den beiden letzten Fällen wird in Einvernehmen mit den TeilnehmerInnen möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

§ 5 Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch die teilnehmenden Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas abweichendes gilt nur, sofern der Veranstalter solche  Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat ; in diesem Fall ist diese Haftung auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers handelt. Jeder Veranstaltungsteilnehmer haften in vollem Umfang für Schäden die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muß vorhanden sein und ist vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 8 Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses

§ 9 Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach